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Um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß der Richtlinie 2011/16/EU durch die Finanzinstitute wirksam überwachen zu können, benötigen die Steuerbehörden Zugang zu den im Rahmen der Geldwäschebekämpfung gewonnenen Informationen. Ohne einen solchen Zugang wäre es diesen Behörden nicht möglich, zu überwachen, zu prüfen und zu bestätigen, dass die Finanzinstitute die Richtlinie 2011/16/EU ordnungsgemäß anwenden, indem sie die wirtschaftlichen Eigentümer zwischengeschalteter Strukturen korrekt ermitteln und melden.
Die zuständigen Behörden können die für die Überwachung der Bekämpfung der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 zuständige…
Die zuständigen Behörden können die für die Überwachung der Geldwäschebekämpfung und der Terrorismusfinanzierung im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2015/849…
Es ist daher notwendig, dass Steuerbehörden Zugang zu Informationen, Verfahren, Unterlagen und Mechanismen der Geldwäschebekämpfung gewährt wird, damit sie…
Die Richtlinie 2011/16/EU umfasst andere Arten des Austauschs von Informationen sowie andere Formen der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen der…
Die Richtlinie 2011/16/EU schreibt vor, dass — sofern der Kontoinhaber eine zwischengeschaltete Struktur ist —, Finanzinstitute diese Struktur prüfen und deren…
Die Behörden, die für die Überwachung der Einhaltung der Richtlinie durch die Verpflichteten zuständig sind, sollten ungeachtet ihrer Art oder ihres Status zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.