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Unbeschadet der Befugnis der Behörde nach Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a, die von ausgewählten Verpflichteten laufend gemeldeten Informationen direkt entgegenzunehmen oder direkt auf diese zuzugreifen, stellen die Finanzaufseher der Behörde alle Informationen zur Verfügung, die diese zur Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben im Einklang mit dieser Verordnung und dem sonstigen geltenden Unionsrecht benötigt.
Gegebenenfalls unterstützen die Finanzaufseher die Behörde bei der Vorbereitung und Durchführung von Rechtsakten im Zusammenhang mit den in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b genannten Aufgaben in Bezug auf alle ausgewählten Verpflichteten, einschließlich der Unterstützung bei Überprüfungstätigkeiten. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben befolgen sie die Anweisungen der Behörde.
Die Behörde arbeitet technische Durchführungsstandards aus, in denen Folgendes festgelegt wird: Die Behörde legt der Kommission diese Entwürfe technischer Durchführungsstandards bis zum 1. Januar 2026 vor. Die Kommission wird ermächtigt, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Durchführungsstandards gemäß Artikel 53 zu erlassen.
die Bedingungen, unter denen die Finanzaufseher die Behörde gemäß Absatz 2 zu unterstützen haben,
das Verfahren der regelmäßigen Bewertung gemäß Artikel 12 Absatz 1, einschließlich der Aufgaben, die die Aufsichtsbehörden und die Behörde bei der Bewertung des Risikoprofils von in jenem Absatz genannten Kreditinstituten und Finanzinstituten haben;
die Arbeitsvereinbarungen für die Übertragung von Aufsichtsaufgaben und -befugnissen auf die Behörde oder von der Behörde auf die nationale Ebene im Anschluss an ein Auswahlverfahren, einschließlich Regelungen über die Kontinuität laufender Aufsichtsverfahren oder Untersuchungen;
die Verfahren für die Vorbereitung und Annahme von Entscheidungen über die Auswahl der Verpflichteten;
die detaillierten Vorschriften und Regelungen für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der in Artikel 16 Absätze 1 und 2 genannten gemeinsamen Aufsichtsteams.
die Tätigkeiten der Finanzaufsehern im Einklang mit den in dieser Verordnung festgelegten Aufgaben und Befugnissen überwachen.
Verfahren, die von den Behörden, die gemäß anderen Rechtsakten der Union für die Beaufsichtigung oder Überwachung von Verpflichteten zuständig sind, anzuwenden…
Auf Ersuchen der Behörde stellen die Aufsichtsbehörden der Behörde alle Informationen über auf nationaler Ebene direkt beaufsichtigte Verpflichtete zur…
eine Liste aller Aufsichtsbehörden und Selbstverwaltungseinrichtungen in ihrem Mitgliedstaat, die mit der Beaufsichtigung von Verpflichteten betraut sind,…
die Liste der Aufseher, die dafür zuständig sind, die Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1624 durch die Verpflichteten zu überwachen, sowie gegebenenfalls die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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