Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit (Neufassung)
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Bestimmungen dieser Richtlinie auf Schüler, Freiwillige, die an einem anderen als dem Europäischen Freiwilligendienst teilnehmen, sowie Au-pair-Kräfte anzuwenden, um ihnen die Einreise und den Aufenthalt zu erleichtern und ihre Rechte zu garantieren.
Erwägungsgrund 21 32016L0801Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen