Erwägungsgrund 56 32016L0097Versicherungsanlageprodukte werden den Kunden häufig als mögliche Alternative oder Ersatz zu Anlageprodukten gemäß der Richtlinie 2014/65/EU angeboten. Um einen…
Art. 23 Abs. 1 Buchst. a 32019R1238VERORDNUNG (EU) 2019/1238 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) (Text von Bedeutung für den EWR)
Versicherungsunternehmen im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung und Versicherungsvermittler im Sinne von Artikel 10 Absatz 2 dieser…
Erwägungsgrund 1 32018L0411RICHTLINIE (EU) 2018/411 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/97 im Hinblick auf den Geltungsbeginn der Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates harmonisiert die nationalen Bestimmungen für den Vertrieb von Versicherungs- und…
Erwägungsgrund 42 32016L0097Versicherungsvermittler und Versicherungsunternehmen unterliegen beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten einheitlichen Anforderungen gemäß der Verordnung…
Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b 32016L0097Begriffsbestimmungen
die natürliche oder juristische Person vertreibt lediglich bestimmte Versicherungsprodukte, die eine Ergänzung zur Lieferung einer Ware bzw. zur Erbringung…