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Angesichts der Möglichkeit der Gerichtsbarkeit mehrerer Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Straftaten, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der Grundsatz „ne bis in idem“ bei der Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie in vollem Umfang eingehalten wird.
Um eine reibungslose Anwendung dieser Richtlinie in jedem Einzelfall zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden des Anordnungs- und des vollstreckenden…
Der Grundsatz „ne bis in idem“ ist ein wesentlicher Rechtsgrundsatz der Union, der in der Charta anerkannt wird und durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs…
Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie ist so definiert, dass dadurch die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ergänzt und ihre wirksame Umsetzung gewährleistet wird.…
Die Mitgliedstaaten stellen im Einklang mit dem nationalen Recht und dem Grundsatz ‚ne bis in idem‘ sicher, dass die nationalen Regulierungsbehörden befugt…
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann der Umstand, dass es eine bestimmte, in einer Richtlinie genannte Tätigkeit in einem…
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann der Umstand, dass es eine bestimmte Tätigkeit, auf die sich eine Richtlinie bezieht,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.