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Unbeschadet der Vorschriften über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Rechtshilfe in Strafsachen und sonstiger Rechtsvorschriften der Union, insbesondere der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen hinreichende Vorkehrungen für die Zusammenarbeit getroffen werden, damit gegen Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union im Sinne dieser Richtlinie wirksam vorgegangen werden kann; hierzu zählt, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission Informationen austauschen und dass die Kommission den zuständigen nationalen Behörden technische und operative Unterstützung leistet, damit sie gegebenenfalls ihre Untersuchungen besser koordinieren können. Diese Unterstützung sollte nicht dazu führen, dass die Kommission sich an den Verfahren der nationalen Behörden zur Ermittlung oder Verfolgung einzelner Straftaten beteiligt. Der Rechnungshof und die Rechnungsprüfer, die für die Prüfung der Haushaltspläne der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zuständig sind, sollten das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und andere zuständige Behörden über jede Tatsache unterrichten, die als Straftat im Sinne dieser Richtlinie eingestuft werden könnte, und die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 dafür sorgen, dass die nationalen Prüfstellen im Sinne von Artikel 59 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 dies ebenfalls tun.
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann auf der Grundlage der Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des…
Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Begünstigten, Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Unionsmittel erhalten…
Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Unionsmittel aus dem…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann auf der Grundlage der Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann nach den in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates und der Verordnung (EU, Euratom) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.