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Das Übereinkommen sollte in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die durch diese Richtlinie gebunden sind, durch diese Richtlinie ersetzt werden.
Diese Richtlinie sollte daher den Rahmenbeschluss 2002/475/JI hinsichtlich der Mitgliedstaaten, die durch diese Richtlinie gebunden sind, ersetzen und den…
Für die durch die vorliegende Richtlinie gebundenen Mitgliedstaaten ersetzt diese bestimmte Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI.
Diese Richtlinie ersetzt ab dem 22. Mai 2017 die entsprechenden Bestimmungen der zwischen den Mitgliedstaaten, die durch diese Richtlinie gebunden sind,…
Diese Richtlinie soll die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI ändern und ausweiten. Da es sich um sehr zahlreiche und wesentliche Änderungen handelt,…
Das Verhältnis zwischen dieser Verordnung und den bilateralen oder multilateralen Übereinkünften, denen die Mitgliedstaaten angehören, sollte bestimmt werden.
Vorschriften über die Haftung der Mitgliedstaaten für Schäden aufgrund von Verstößen gegen diese Verordnung sollten festgelegt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.