Art. 40 32015R2219
Ersetzung und Aufhebung
(1)
Der Beschluss 2005/681/JI in der durch die Verordnung (EU) Nr. 543/2014 geänderten Fassung wird für die Mitgliedstaaten, die durch die vorliegende Verordnung gebunden sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2016 ersetzt.Der Beschluss 2005/681/JI wird daher aufgehoben.
(2)
Für die durch diese Verordnung gebundenen Mitgliedstaaten gelten Verweise auf die in Absatz 1 genannten Rechtsakte als Verweise auf diese Verordnung.