Richtlinie (EU) 2017/2103 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates zur Aufnahme neuer psychoaktiver Substanzen in die Drogendefinition und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/387/JI des Rates
Der Rahmenbeschluss 2004/757/JI sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 15 32017L2103
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