Erwägungsgrund 11 32017L2109
Um Angehörigen bei einem Unfall zeitnah verlässliche Informationen bereitzustellen, unnötige Verzögerungen bei der konsularischen Hilfe und sonstigen Diensten zu verringern und die Identifizierungsverfahren zu erleichtern, sollten die übermittelten Daten auch Angaben zur Staatsangehörigkeit der Personen an Bord enthalten. Die Liste der erforderlichen Dateneinträge für Fahrten von mehr als 20 Seemeilen sollte vereinfacht, präzisiert und so weit wie möglich an die Meldepflichten für das nationale einzige Fenster angepasst werden.