Richtlinie (EU) 2017/2109 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten
Diese Richtlinie sollte nicht für Sport- oder Vergnügungsboote gelten. Sie sollte insbesondere dann nicht für Sportboote oder Sportfahrzeuge gelten, wenn diese ohne Besatzung („bareboat“) gechartert und nicht anschließend für die Zwecke der Beförderung von Fahrgästen für den Handel eingesetzt werden.
Erwägungsgrund 15 32017L2109Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen