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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass alle Opfer des Terrorismus Zugang zu Informationen über Opferrechte, verfügbare Unterstützungsdienste und Entschädigungsregelungen in dem Mitgliedstaat haben, in dem die terroristische Straftat begangen wurde. Die betroffenen Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Zusammenarbeit untereinander zu erleichtern, damit sichergestellt ist, dass Opfer des Terrorismus, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben als dem, in dem die terroristische Straftat begangen wurde, tatsächlich Zugang zu diesen Informationen haben. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Opfer des Terrorismus Zugang zu langfristigen Unterstützungsdiensten im Wohnsitzmitgliedstaat haben, auch wenn die terroristische Straftat in einem anderen Mitgliedstaat verübt wurde.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer des Terrorismus, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben als dem, in dem die terroristische…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Opfer des Terrorismus unmittelbar nach einem Terroranschlag und so lange wie notwendig angemessene medizinische…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen treffen, damit so wenig Schwierigkeiten wie möglich auftreten, wenn das…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Maßnahmen zum Schutz der Opfer des Terrorismus und ihrer Familienangehörigen gemäß der Richtlinie 2012/29/EU in Kraft…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass unverzüglich nach einem Terroranschlag und so lange wie notwendig im Rahmen der nationalen Infrastrukturen für…
Opfer von Terrorismus sind das Ziel von Angriffen gewesen, die letztendlich der Gesellschaft schaden sollten. Aufgrund der besonderen Art der Straftat, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.