Erwägungsgrund 26 32017L0541
Die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen von Strafverfahren im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten erhobenen relevanten Informationen sollten ausgetauscht werden. Der Begriff „Strafverfahren“ umfasst alle Abschnitte des Verfahrens ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Person verdächtigt oder beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung über die endgültige Feststellung, ob diese Person die betreffende Straftat begangen hat, Rechtskraft erlangt hat.