Erwägungsgrund 19 32017L0541
Sind Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke auf ein Kind ausgerichtet, so sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass dieser Umstand vom Richter bei der Verurteilung von Straftätern berücksichtigt werden kann, auch wenn der Richter nicht verpflichtet ist, ein höheres Strafmaß zu verhängen. Es liegt im Ermessen des Richters, diesen Umstand zusammen mit den übrigen Umständen des jeweiligen Falles zu bewerten.