Erwägungsgrund 9 32008L0056
Um diese Ziele zu erreichen, ist ein transparenter und einheitlicher Rechtsrahmen erforderlich. Dieser Rahmen sollte zur Kohärenz zwischen den verschiedenen Politikbereichen beitragen und die Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche, wie die gemeinsame Fischereipolitik, die gemeinsame Agrarpolitik und weitere relevante Felder der Gemeinschaftspolitik, fördern. Er sollte einen allgemeinen Handlungsrahmen zur Verfügung stellen, der die Koordinierung, kohärente Gestaltung und angemessene Abstimmung mit Maßnahmen aufgrund anderer Rechtsvorschriften der Gemeinschaft sowie internationaler Übereinkommen ermöglicht.