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Funkfrequenzen sind als knappe öffentliche Ressource anzusehen, die einen bedeutenden Wert für die Gesellschaft und den Markt hat. Sie sind eine wesentliche Voraussetzung für funkgestützte elektronische Kommunikationsnetze und -dienste und sollten, soweit sie für diese Netze und Dienste genutzt werden, von den nationalen Regulierungsbehörden oder anderen zuständigen Behörden auf der Grundlage harmonisierter Ziele und Grundsätzen für ihr Tätigwerden sowie nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien effizient zugeteilt und zugewiesen werden, wobei den demokratischen, sozialen, sprachlichen und kulturellen Interessen, die mit der Nutzung von Funkfrequenzen verbunden sind, Rechnung getragen werden sollte. Die Entscheidung Nr. 676/2002/EG enthält die Rahmenbedingungen für die Harmonisierung der Frequenznutzung.
Treffen die zuständigen Behörden eine Entscheidung gemäß Absatz 1, um die gemeinsame Funkfrequenznutzung zu fördern, so sorgen sie dafür, dass die Bedingungen…
„harmonisierte Funkfrequenzen“: Funkfrequenzen, für die harmonisierte Bedingungen in Bezug auf die Verfügbarkeit und die effiziente Nutzung durch technische…
Mit der Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der…
Die optimale Nutzung von Funkfrequenzressourcen hängt von der Verfügbarkeit geeigneter Netze und zugehöriger Einrichtungen ab. In dieser Hinsicht sollten die…
Die gemeinsame Nutzung von Netzinfrastrukturen — und in einigen Fällen von Funkfrequenzen — kann eine wirksamere und effizientere Nutzung der Funkfrequenzen…
Mit der steigenden Funkfrequenznachfrage sowie verschiedenen neuen Anwendungen und Technologien, die eine größere Flexibilität bei Funkfrequenzzugang und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.