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Einzelstaatliche Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, in denen die Zugangs- oder Zusammenschaltungsbedingungen von den Tätigkeiten der Partei, die eine Zusammenschaltung wünscht, und insbesondere von der Höhe ihrer Investition in die Netzinfrastruktur — und nicht von den erbrachten Zusammenschaltungs- oder Zugangsdiensten — abhängig gemacht werden, können unter Umständen zu Wettbewerbsverzerrungen führen und daher mit den Wettbewerbsregeln unvereinbar sein.
Unbeschadet des Artikels 114 heben die Mitgliedstaaten Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf, mit denen Unternehmer verpflichtet werden, bei der Gewährung des…
der Betreiber die Merkmale gemäß Artikel 80 Absatz 1 aufweist und Unternehmen mittels Zugang zu einem Netz mit sehr hoher Kapazität zu fairen,…
Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen können, die zur Erreichung der von der Branchenmaßnahme verfolgten Ziele der GAP nicht unbedingt erforderlich sind;
Wird Unternehmen die Verpflichtung auferlegt, angemessenen Anträgen auf Zugang zu Bestandteilen des Netzes und der zugehörigen Infrastruktur bzw. auf Nutzung…
Maßnahmen, die speziell zur Wettbewerbsförderung bei der Erteilung oder Verlängerung von Funkfrequenznutzungsrechten ergriffen werden, sollten von den…
Von der Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht wird in jedem Fall ausgegangen, wenn die betreffenden Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.