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Die Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bereitstellen, benötigen möglicherweise eine Bestätigung ihrer mit der Allgemeingenehmigung verbundenen Rechte in Bezug auf die Zusammenschaltung sowie ihrer Wegerechte, um vor allem die Verhandlungen mit anderen regionalen oder lokalen staatlichen Stellen oder mit Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten leichter führen zu können. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden entweder auf Antrag oder ansonsten als automatische Reaktion auf eine Meldung im Rahmen der Allgemeingenehmigung hin den Unternehmen eine Erklärung ausstellen. Diese Erklärungen sollten für sich allein noch keinen Anspruch auf Rechte begründen und die Rechte aufgrund der Allgemeingenehmigung, die Nutzungsrechte oder die Inanspruchnahme derartiger Rechte sollten auch nicht von einer Erklärung abhängen.
Die zuständigen Behörden stellen innerhalb einer Woche nach dem Antrag eines Unternehmens eine standardisierte Erklärung aus, mit der gegebenenfalls bestätigt…
Betreiber öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze sind berechtigt und auf Antrag von hierzu gemäß Artikel 15 befugten Unternehmen verpflichtet,…
gemäß dieser Richtlinie mit anderen Anbietern öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder öffentlich verfügbarer elektronischer Kommunikationsdienste,…
In dem zur Gewährleistung der durchgehenden Konnektivität erforderlichen Umfang können sie den Unternehmen, die einer Allgemeingenehmigung unterliegen und den…
Die Allgemeingenehmigung berechtigt Unternehmen, die für die Allgemeinheit elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bereitstellen, die Zusammenschaltung…
Die mit einer Allgemeingenehmigung verbundenen Rechte und Pflichten eines Unternehmens müssen ausdrücklich in diese Genehmigung eingeschlossen werden, damit in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.