Erwägungsgrund 60 32018L1972
Die Pflicht der Mitgliedstaaten, Informationen zur Verteidigung der Unionsinteressen im Rahmen internationaler Vereinbarungen zu übermitteln, sowie die Berichtspflichten aufgrund von Rechtsvorschriften, die, wie beispielsweise das Wettbewerbsrecht, nicht speziell auf den Bereich der elektronischen Kommunikation abstellen, sollten unberührt bleiben.