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Anhang IV der Richtlinie 2001/18/EG enthält Bestimmungen über zusätzliche Informationen, die nur für Anmeldungen gemäß Teil C benötigt werden. Die Anforderungen dieses Anhangs in Bezug auf Nachweisverfahren sollten an den technischen Fortschritt angepasst werden, insbesondere in Bezug auf die Vorlage des Referenzmaterials durch die Antragsteller.
Die Leitlinien sind im Wesentlichen auf Anmeldungen für das Inverkehrbringen genetisch veränderter Pflanzen (im Folgenden „Anmeldungen gemäß Teil C“)…
In Anhang III B der Richtlinie 2001/18/EG sind die Informationen aufgeführt, die in Anmeldungen für die Freisetzung genetisch veränderter höherer Pflanzen…
Es sollte den Antragstellern ermöglicht werden, für die Zertifizierung die gemäß Anhang I der Richtlinie 2001/83/EG erforderlichen qualitätsbezogenen und…
vollständige technische Unterlagen, die die in den Anhängen III und IV der Richtlinie 2001/18/EG geforderten Angaben enthalten,
falls sich der Antrag auf qualitätsbezogene und auf nichtklinische Daten bezieht, die Daten gemäß Modul 4 von Anhang I Teil I der Richtlinie 2001/83/EG, die…
die in Teil A und Teil B festgelegten Datenanforderungen zur Berücksichtigung des technischen Fortschritts, der erforderlichen Anpassungen auf der Grundlage der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.