Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf der Grundlage der Richtlinie 2003/87/EG erlassene Rechtsakte, die Angelegenheiten regeln, für die der Kommission mit dieser Richtlinie die Befugnis zum Erlass von delegierten Rechtsakten oder Durchführungsrechtakten übertragen wurde, bleiben gültig, bis sie aufgehoben oder geändert werden. Im Falle des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission wird die letzte Spalte in Anhang I aufgehoben, wenn und sobald die Kommission einen Durchführungsrechtsakt zur Festlegung der angepassten Benchmarkwerte für die kostenlose Zuteilung erlässt. Im Interesse einer besseren Vorhersehbarkeit und zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sollte der Beschluss 2014/746/EU der Kommission bis Ende 2020 gültig bleiben.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 wurde der Kommission die Befugnis übertragen, für einen Zeitraum von fünf Jahren delegierte Rechtsakte zu erlassen; dieser…
Unbeschadet des Geltungsbeginns dieser Verordnung ist die Kommission befugt, ab dem 27. Januar 2019 delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 10 delegierte Rechtsakte zu erlassen, wenn aufgrund von wirtschaftlichen oder technischen…
Die Befugnis zum Erlass der in Artikel 1 Absatz 4, Artikel 2 Absatz 4, Artikel 3 Absatz 4, Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 5, Artikel 5 Absatz 5, Artikel 7…
Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2010/40/EU läuft die der Kommission übertragene Befugnis zum Erlass der in Artikel 7 der Richtlinie genannten delegierten…
Artikel 87b erhält folgende Fassung: (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.