Richtlinie (EU) 2018/411 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/97 im Hinblick auf den Geltungsbeginn der Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie (EU) 2016/97 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32018L0411
Erwägungsgrund 5 32018L0411Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen