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Die Richtlinie 2006/66/EG wird wie folgt geändert:
Artikel 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 12 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
Artikel 22 wird gestrichen.
Folgender Artikel wird eingefügt: Anreize zur Anwendung der Abfallhierarchie Als Beitrag zur Erreichung der Ziele dieser Richtlinie können die Mitgliedstaaten auf wirtschaftliche Instrumente und sonstige Maßnahmen zurückgreifen, um Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie zu schaffen, wie etwa die in Anhang IVa der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten Maßnahmen oder sonstige geeignete Instrumente und Maßnahmen.“
Artikel 23 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
In Absatz 2 erhält der einleitende Teil folgende Fassung:
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.