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Bieten Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen im Rahmen eines Verfahrens, das auf eine Entscheidung zum Verbot einer Vereinbarung oder Verhaltensweise hinauslaufen könnte, den nationalen Wettbewerbsbehörden Verpflichtungszusagen an, die deren Bedenken ausräumen, so sollten die nationalen Wettbewerbsbehörden diese Verpflichtungszusagen per Entscheidung für die Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen verbindlich und darüber hinaus durchsetzbar machen können. Entscheidungen über Verpflichtungszusagen sind bei geheimen Kartellen grundsätzlich unangebracht; in solchen Fällen sollten die nationalen Wettbewerbsbehörden Geldbußen verhängen. Ohne eine Aussage darüber zu treffen, ob eine Zuwiderhandlung gegen Artikel 101 oder 102 AEUV vorgelegen hat oder noch vorliegt, sollte in den Entscheidungen über Verpflichtungszusagen festgestellt werden, dass für ein Tätigwerden der nationalen Wettbewerbsbehörde kein Anlass mehr besteht. Es sollte im Ermessen der nationalen Wettbewerbsbehörden liegen, ob sie Verpflichtungszusagen akzeptieren. Entscheidungen über Verpflichtungszusagen lassen die Befugnisse der Wettbewerbsbehörden und der nationalen Gerichte, das Vorliegen einer Zuwiderhandlung festzustellen und über einen Fall zu entscheiden, unberührt. Darüber hinaus haben sich wirksame Möglichkeiten der Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungszusagen durch die Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen und der Verhängung von Sanktionen bei Nichteinhaltung als wirksame Instrumente für die Wettbewerbsbehörden erwiesen. Die nationale Wettbewerbsbehörde sollte in Fällen, in denen sich die Tatsachen, auf denen eine Verpflichtungszusage beruht, wesentlich geändert haben, das Unternehmen oder die Unternehmensvereinigung seine bzw. ihre Verpflichtungszusagen nicht eingehalten hat oder die Verpflichtungszusage auf unvollständigen, unrichtigen oder irreführenden Angaben der Parteien beruht, über wirksame Möglichkeiten verfügen, das Verfahren wieder aufzunehmen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden Verpflichtungszusagen von Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen bei…
Bieten Unternehmen im Rahmen eines Verfahrens nach § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3 oder § 32 an, Verpflichtungen einzugehen, die geeignet sind, die ihnen von der…
Die nationalen Wettbewerbsbehörden sollten über wirksame Befugnisse verfügen, um von Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen die Auskünfte zu verlangen, die…
Es ist heute bereits auf einigen Märkten möglich, dass Unternehmen, die als Unternehmen mit einer beträchtlichen Marktmacht eingestuft wurden, als Teil der…
Um eine wirksame und einheitliche Durchsetzung der Artikel 101 und 102 AEUV zu gewährleisten, sollten die für Wettbewerb zuständigen nationalen…
Um zu gewährleisten, dass für Unternehmen und Unternehmensvereinigungen ein Anreiz besteht, sich den Untersuchungsmaßnahmen und Entscheidungen der nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.