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Die Unterschiede zwischen den Kronzeugenprogrammen der Mitgliedstaaten sind auch im Hinblick auf die Gewährleistung möglichst einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen im Binnenmarkt problematisch. Es ist daher angezeigt, die Rechtssicherheit für die Unternehmen im Binnenmarkt zu verbessern und Kronzeugenprogramme unionsweit attraktiver zu machen, indem die Unterschiede dadurch verringert werden, dass alle nationalen Wettbewerbsbehörden zu denselben Bedingungen Geldbußen erlassen und ermäßigen sowie Kurzanträge annehmen können. In Zukunft könnten seitens des Europäischen Wettbewerbsnetzes weitere Maßnahmen zur Angleichung der Kronzeugenprogramme erforderlich sein.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden über Kronzeugenprogramme verfügen, auf deren Grundlage sie Unternehmen, die die…
Kronzeugenprogramme sind ein wesentliches Instrument zur Aufdeckung geheimer Kartelle und tragen somit zur effizienten Verfolgung und Sanktionierung dieser…
Was die Voraussetzungen für die Gewährung der Kronzeugenbehandlung bei geheimen Kartellen angeht, sind hingegen detaillierte Vorschriften erforderlich.…
Der AEUV sieht ein System von Regeln vor, mit dem sichergestellt wird, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verzerrt wird. Das Programm sollte zur…
Kronzeugenprogramme und Vergleichsverfahren sind wichtige Instrumente für die öffentliche Rechtsdurchsetzung des Wettbewerbsrechts der Union, da sie zur…
In Anbetracht dessen, dass massive Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht oft einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen, müssen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.