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Das System für Kurzanträge sollte Unternehmen die Möglichkeit geben, einen Antrag auf Kronzeugenbehandlung mit beschränkten Informationen bei den nationalen Wettbewerbsbehörden zu stellen, wenn bei der Kommission ein vollständiger Antrag im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen geheimen Kartell eingereicht wurde. Die nationalen Wettbewerbsbehörden sollten daher Kurzanträge annehmen, die zu jedem der in Artikel 22 Absatz 2 genannten Punkte bestimmte Mindestinformationen zu dem mutmaßlichen Kartell enthalten. Die für den Antragsteller bestehende Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt ausführlichere Angaben zu machen, bleibt davon unberührt. Die nationalen Wettbewerbsbehörden sollten dem Steller eines Antrags auf Kronzeugenbehandlung auf dessen Ersuchen hin eine Empfangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit des Antragseingangs ausstellen. Liegt einer nationalen Wettbewerbsbehörde noch kein vorheriger Antrag auf Kronzeugenbehandlung eines anderen Antragstellers hinsichtlich des gleichen mutmaßlichen geheimen Kartells vor, und ist sie der Ansicht, dass der Kurzantrag den Anforderungen gemäß Artikel 22 Absatz 2 genügt, so sollte sie den Antragsteller dementsprechend unterrichten.
der nationalen Wettbewerbsbehörde unverzüglich alle relevanten Informationen über und Beweise für das mutmaßliche geheime Kartell übermittelt, die in seinen…
Die Kartellbehörde nimmt von Kartellbeteiligten, die bei der Europäischen Kommission in Bezug auf dasselbe Kartell einen Antrag auf Kronzeugenbehandlung…
Das System für Kurzanträge soll dazu dienen, den Verwaltungsaufwand für diejenigen Antragsteller zu verringern, die bei der Kommission einen Antrag auf…
Antragstellern sollte die Möglichkeit gegeben werden, vollständige Anträge auf Kronzeugenbehandlung bei den nationalen Wettbewerbsbehörden einzureichen, bei…
Angesichts der geteilten Zuständigkeit der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden für die Durchsetzung der Artikel 101 und 102 AEUV ist es von…
Um für eine Kronzeugenbehandlung infrage zu kommen, sollte der Antragsteller seine Beteiligung an dem mutmaßlichen geheimen Kartell beenden, es sei denn, eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.