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Die Sicherstellung, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden über die für eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften erforderlichen Befugnisse verfügen, verstärkt die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit und einer effizienten multilateralen und bilateralen Kommunikation im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes. Dies sollte unter anderem die Ausarbeitung nichtlegislativer Maßnahmen einschließen, mit denen die Umsetzung der Richtlinie erleichtert und unterstützt wird.
Zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeiten machen eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen zuständigen Behörden sowie umfassende…
Die nationalen Wettbewerbsbehörden sollten in Bezug auf qualifizierte Mitarbeiter, die in der Lage sind, sachkundige rechtliche und wirtschaftliche Bewertungen…
In einem System, in dem die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden über parallele Zuständigkeiten für die Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV…
Die Stärkung der für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden im Hinblick auf eine unparteiische Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV im…
Damit der Schutz bei Beteiligung mehrerer Länder greifen kann, sollten die Mitgliedstaaten in Fällen, in denen sich die für die Sanktionen oder die Verfolgung…
Für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes für Dienstleistungen ist eine Zusammenarbeit der Verwaltungen unerlässlich. Mangelnde Zusammenarbeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.