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Die Vermögensabschöpfungsstellen sollten aus dem Kreis der zuständigen Behörden benannt werden und direkt auf die in zentralen Bankkontenregistern enthaltenen Informationen zugreifen können, wenn sie eine bestimmte schwere Straftat verhindern, aufdecken oder untersuchen oder wenn sie eine bestimmte strafrechtliche Ermittlung unterstützen, unter anderem im Zusammenhang mit der Ermittlung, Rückverfolgung und Sicherstellung von Vermögenswerten.
Jeder Mitgliedstaat benennt aus dem Kreise seiner für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten zuständigen Behörden die Behörden,…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nach Artikel 3 Absatz 1 benannten zuständigen nationalen Behörden befugt sind, direkt und umgehend auf…
Die Vermögensabschöpfungsstellen oder anderen Behörden, die mit der Unterstützung des Aufspürens und der Ermittlung von Erträgen aus Straftaten beauftragt sind,…
Da es in jedem Mitgliedstaat zahlreiche Behörden oder Stellen gibt, die für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten zuständig…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihre Vermögensabschöpfungsstellen nach Maßgabe des Beschlusses 2007/845/JI des Rates zusammenarbeiten, um das…
Ein sofortiger und direkter Zugang zu Informationen in zentralen Bankkontenregistern ist für den Erfolg einer strafrechtlichen Ermittlung oder für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.