Erwägungsgrund 14 32019L1159
Die Digitalisierung der Daten ist Teil des technologischen Fortschritts im Bereich der Datenerhebung und der Kommunikation und soll zur Senkung von Kosten und zum effizienten Einsatz der Humanressourcen beitragen. Die Kommission sollte Maßnahmen in Erwägung ziehen, um die Wirksamkeit der Hafenstaatkontrolle zu verstärken, unter anderem eine Bewertung der Durchführbarkeit und des Mehrwerts einer Einrichtung und Verwaltung einer zentralen Datenbank für Zeugnisse für Seeleute, die mit der in Artikel 24 der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Überprüfungsdatenbank verknüpft wäre und an die alle Mitgliedstaaten angebunden sein werden. Diese zentrale Datenbank sollte sämtliche in Anhang V der Richtlinie 2008/106/EG festgelegten Angaben zu Befähigungszeugnissen und Vermerke zur Anerkennung von Fachkundenachweisen enthalten, die gemäß den Regeln V/1-1 und V/1-2 des STCW-Übereinkommens erteilt wurden.