Richtlinie (EU) 2019/1159 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2008/106/EG über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/45/EG über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2008/106/EG sollte entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 18 32019L1159Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen