Erwägungsgrund 7 32019L1159
Angesichts der Erfahrungen mit der Anwendung des Verfahrens für die Anerkennung von Drittländern ergab die REFIT-Evaluierung, dass der derzeitige Zeitrahmen von 18 Monaten die Komplexität des Verfahrens, das auch eine Vor-Ort-Überprüfung durch die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs umfasst, nicht hinreichend berücksichtigt. Die notwendigen diplomatischen Vereinbarungen zur Planung und Durchführung solcher Überprüfungen erfordern mehr Zeit. Der Zeitrahmen von 18 Monaten reicht auch nicht aus, wenn das Drittland Korrekturmaßnahmen ergreifen und zur Erfüllung der Anforderungen des STCW-Übereinkommens die Rechtsvorschriften seines Systems ändern muss. Aus diesen Gründen sollte die Frist für die Annahme eines Kommissionsbeschlusses von 18 auf 24 Monate verlängert werden; sind vom Drittland erhebliche Abhilfemaßnahmen, einschließlich Änderungen an Rechtsvorschriften, vorzunehmen, sollte die Frist weiter auf 36 Monate verlängert werden. Darüber hinaus sollte für den ersuchenden Mitgliedstaat weiterhin die Möglichkeit bestehen, das Regelwerk der Anforderungen des Drittlandes in Bezug auf die Ausbildung, die Erteilung von Zeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten vorläufig anzuerkennen, um die Flexibilität des Anerkennungsverfahrens zu wahren.