Erwägungsgrund 20 32014L0049
Für alle Einleger sollte die gleiche Deckungssumme gelten, unabhängig davon, ob die Währung eines Mitgliedstaats der Euro ist. Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, sollten die Umrechnungsbeträge auf- oder abrunden können, was aber nicht zu Lasten der Gleichwertigkeit des Einlegerschutzes gehen darf.