Erwägungsgrund 2 32019L0475
Die italienische Gemeinde Campione d'Italia, eine italienische Exklave auf dem Gebiet der Schweiz, und der zum italienischen Gebiet gehörende Teil des Luganer Sees sollten in das Zollgebiet der Union aufgenommen werden, weil die historischen Gründe für deren Ausschluss, wie ihre isolierte Lage und wirtschaftlichen Nachteile, nicht mehr gelten. Aus diesen Gründen sollten diese Gebiete in den räumlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/118/EG aufgenommen werden.