Richtlinie (EU) 2019/475 des Rates vom 18. Februar 2019 zur Änderung der Richtlinien 2006/112/EG und 2008/118/EG hinsichtlich der Aufnahme der italienischen Gemeinde Campione d'Italia und des zum italienischen Gebiet gehörenden Teils des Luganer Sees in das Zollgebiet der Union und in den räumlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/118/EG
Diese Richtlinie sollte eng mit der Verordnung (EU) 2019/474 des Europäischen Parlaments und des Rates verknüpft sein. Die nationalen Umsetzungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, sollten daher ab dem Tag des Geltungsbeginns jener Verordnung gelten.
Erwägungsgrund 4 32019L0475
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