Erwägungsgrund 3 32019L0475
Italien möchte jedoch, dass diese Gebiete nach wie vor vom räumlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/112/EG ausgeschlossen bleiben, da dies notwendig sei, um weiterhin gleiche Wettbewerbsbedingungen für die in der Schweiz und die in der italienischen Gemeinde Campione d'Italia ansässigen Wirtschaftsteilnehmer sicherzustellen, und zwar durch Anwendung eines dem schweizerischen Mehrwertsteuersystem entsprechenden lokalen Systems der indirekten Besteuerung.