Erwägungsgrund 4 32019L0633
Das Europäische Parlament forderte in seiner Entschließung vom 7. Juni 2016 zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen der Union im Zusammenhang mit unlauteren Handelspraktiken vorzulegen. Der Rat forderte in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2016 zur Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette und zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken die Kommission auf, zeitnah eine Folgenabschätzung im Hinblick auf einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen oder für nichtlegislative Maßnahmen durchzuführen, mit dem gegen unlautere Handelspraktiken vorgegangen werden soll. Die Kommission hat eine Folgenabschätzung ausgearbeitet, der eine öffentliche Konsultation sowie gezielte Konsultationen vorausgingen. Darüber hinaus hat die Kommission im Zuge des Legislativverfahrens Angaben übermittelt, die belegen, dass die großen Marktteilnehmer einen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Produktion haben.