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Die Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten sollten über die erforderlichen Befugnisse und das erforderliche Fachwissen zur Durchführung von Untersuchungen verfügen. Die Übertragung dieser Befugnisse an die Behörden bedeutet nicht, dass sie verpflichtet sind, diese Befugnisse bei jeder Untersuchung, die sie durchführen, auszuüben. Die Befugnisse der Durchsetzungsbehörden sollten sie beispielsweise in die Lage versetzen, Sachinformationen wirksam zusammenzutragen, und die Durchsetzungsbehörden sollten befugt sein, gegebenenfalls die Beendigung einer verbotenen Handelspraktik anzuordnen.
Die zuständigen Behörden sollten über Mindestbefugnisse zur Ermittlung und Durchsetzung verfügen, damit sie diese Verordnung anwenden, rascher und effizienter…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jede ihrer Durchsetzungsbehörden über die Ressourcen und das Fachwissen verfügt, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben…
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten für die Durchsetzung dieser Verordnung in den Mitgliedstaaten verantwortlich sein. Zu diesem Zweck sollten sie über…
Damit das Verbot unlauterer Handelspraktiken wirksam durchgesetzt wird, sollten die benannten Durchsetzungsbehörden über die erforderlichen Ressourcen, und das…
Um sicherzustellen, dass die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte ordnungsgemäß durchgesetzt werden, sollten die Marktüberwachungsbehörden…
Die Freiheit der Mitgliedstaaten, das ihnen angemessen erscheinende Durchsetzungssystem zu wählen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.