Erwägungsgrund 19 32019L2034
Um die Aufdeckung von Verstößen gegen die nationalen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie und gegen die Verordnung (EU) 2019/2033 zu ermöglichen, sollten die Mitgliedstaaten über die notwendigen Ermittlungsbefugnisse verfügen sowie wirksame und schnelle Mechanismen für die Meldung potenzieller oder tatsächlicher Verstöße einrichten.