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Die Sanktionen und Strafen für Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln sollten unionsweit wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Diese Richtlinie lässt die individuelle Sanktionsfestsetzung, die Verhängung und den Vollzug von Strafen nach Maßgabe der im betreffenden Fall vorliegenden Umstände und der allgemeinen Bestimmungen des nationalen Strafrechts unberührt.
Da in dieser Richtlinie Mindestvorschriften vorgesehen sind, steht es den Mitgliedstaaten frei, strengere strafrechtliche Vorschriften in Bezug auf Betrug und…
Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten verpflichten, in ihrem nationalen Recht strafrechtliche Sanktionen für gegen die finanziellen Interessen der Union…
Signifikante Abweichungen und Diskrepanzen zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren…
Wirksame und effiziente strafrechtliche Maßnahmen sind zum Schutz unbarer Zahlungsmittel gegen Betrug und Fälschung unerlässlich. Insbesondere ist ein…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden…
Da für wirksame Ermittlungen bei Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln besondere Instrumente erforderlich sind, die für eine wirksame…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.