Erwägungsgrund 5 32019L0713
Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln weisen eine erhebliche grenzüberschreitende Dimension auf, die zunehmend durch eine digitale Komponente verstärkt wird, was verdeutlicht, wie notwendig weitere Maßnahmen zur Angleichung der strafrechtlichen Vorschriften betreffend Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln sind.