Erwägungsgrund 3 32019L0713
Der Rahmenbeschluss 2001/413/JI des Rates muss aktualisiert und durch die Aufnahme zusätzlicher Vorschriften zu Straftaten — insbesondere in Bezug auf computerbezogenen Betrug —, und zu Strafen, zur Prävention, zur Unterstützung für Opfer sowie zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ergänzt werden.