Erwägungsgrund 4 32019L0713
Signifikante Abweichungen und Diskrepanzen zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln können die Prävention, Aufdeckung und Sanktionierung strafbarer Handlungen dieser Art und sonstiger damit zusammenhängender und dadurch ermöglichter schwerer und organisierter Kriminalität behindern und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in diesem Bereich komplizierter und damit weniger effektiv machen, was sich negativ auf die Sicherheit auswirkt.