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Unbeschadet der Möglichkeit, die Finanzprogramme der Union nach Maßgabe der geltenden Vorschriften in Anspruch zu nehmen, sollten die Mitgliedstaaten ihre eigenen Kosten tragen, die mit der Durchführung, Verwaltung, Verwendung und Wartung ihrer Strafregisterdatenbanken sowie mit der Durchführung, Verwaltung, Verwendung und Wartung der für die Nutzung von ECRIS benötigten technischen Änderungen verbunden sind.
Sonstige Kosten, insbesondere die Kosten der Anbindung der bestehenden nationalen Strafregister, der Fingerabdruckdatenbanken und der Zentralbehörden an das…
Die Mitgliedstaaten, die ihre nationale ECRIS-Implementierungssoftware verwenden, tragen alle Kosten im Zusammenhang mit der Implementierung, Wartung und…
Ungeachtet der Möglichkeit, die Finanzprogramme der Union nach Maßgabe der geltenden Vorschriften in Anspruch zu nehmen, sollten die Mitgliedstaaten ihre…
Jeder Mitgliedstaat trägt selbst die Kosten, die ihm aus der Verwaltung, der Verwendung, der Wartung und der Aktualisierung des EUCARIS und seiner geänderten…
Folgende Artikel werden eingefügt: Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS) (1) Um Informationen aus Strafregistern gemäß diesem Rahmenbeschluss…
Vier Mitgliedstaaten haben eine eigene nationale ECRIS-Implementierungssoftware gemäß dem Beschluss 2009/316/JI des Rates entwickelt und verwenden diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.