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Der Gesamthaushalt der Europäischen Union deckt folgende Kosten ab:
Entwicklung und Wartung der IKT-Instrumente zur Unterstützung der Ausführung dieser Verordnung auf Unionsebene,
Öffentlichkeitsarbeit für das Zugangstor auf Unionsebene,
Übersetzung der Informationen, Erklärungen und Anweisungen gemäß Artikel 12 unter Einhaltung einer jährlichen Höchstmenge je Mitgliedstaat, unbeschadet einer möglichen Neuzuweisung, soweit erforderlich, um die vollständige Verwendung der verfügbaren Haushaltsmittel zu ermöglichen.
Die Kosten im Zusammenhang mit nationalen Internetportalen, Informationsplattformen, Hilfsdiensten und Verfahren auf Ebene der Mitgliedstaaten werden aus den jeweiligen Haushalten der Mitgliedstaaten finanziert, sofern in Rechtsvorschriften der Union nicht anders vorgesehen.
Die Kosten, die den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung, insbesondere ihrer Anbindung und Anpassung an den Router gemäß…
Die Kosten, die den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung, insbesondere ihrer Anbindung und Anpassung an den Router gemäß…
Die Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union tragen die Kosten für die Einrichtung und Anpassung ihrer Fallbearbeitungssysteme zur Herstellung der…
Die Kosten, die bei der Erfüllung der in Artikel 7 genannten Aufgaben anfallen, werden aus dem Gesamthaushaltsplan der Union finanziert.
Entwicklung und Wartung der IKT-Werkzeuge durch die Kommission und EMSA zur Unterstützung der Umsetzung dieser Verordnung auf Unionsebene;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.