Erwägungsgrund 4 32019R0816
Der geltende Rechtsrahmen für das ECRIS trägt jedoch den Besonderheiten von Anfragen zu Drittstaatsangehörigen nicht in ausreichendem Maße Rechnung. Zwar ist ein Austausch von Informationen zu Drittstaatsangehörigen über ECRIS bereits möglich, jedoch gibt es kein einheitliches Unionsverfahren, um diesen Austausch effizient, schnell und präzise abzuwickeln.