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Eine qualifizierte Einrichtung, die eine Verbandsklage gemäß dieser Richtlinie erhebt, sollte die Erwirkung der einschlägigen Entscheidungen, einschließlich Abhilfeentscheidungen, im Interesse und im Auftrag der von dem Verstoß betroffenen Verbraucher anstreben. Die qualifizierte Einrichtung sollte die Verfahrensrechte und -pflichten der antragstellenden Verfahrenspartei haben. Die Mitgliedstaaten sollten einzelnen von der Klage betroffenen Verbrauchern bestimmte Rechte im Rahmen der Verbandsklage zuerkennen können, aber diese einzelnen Verbraucher sollten keine antragstellenden Verfahrensparteien sein. Auf keinen Fall sollte es einzelnen Verbrauchern möglich sein, die von den qualifizierten Einrichtungen gefassten Verfahrensentscheidungen zu beeinträchtigen, im Rahmen der Verhandlungen selbständig Beweismittel anzufordern oder selbständig Rechtsbehelfe gegen die von dem mit der Verbandsklage angerufenen Gericht oder der mit der Verbandsklage angerufenen Verwaltungsbehörde gefassten Verfahrensentscheidungen einzulegen. Zudem sollten die einzelnen Verbraucher im Rahmen der Verbandsklage keine verfahrensrechtlichen Pflichten haben und außer in Ausnahmefällen nicht die Kosten des Verfahrens tragen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Interessen der Verbraucher im Rahmen von Verbandsklagen von qualifizierten Einrichtungen repräsentiert werden und…
Die Mitgliedstaaten stellen für die Zwecke der Absätze 1 und 2 sicher, dass die Gerichte oder die Verwaltungsbehörden befugt sind, geeignete Maßnahmen zu…
Erhebt eine qualifizierte Einrichtung eine Verbandsklage, so sollte sie dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde hinreichende Angaben zu den von der…
Angesichts der Tatsache, dass bei Verbandsklagen durch den Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher ein öffentliches Interesse verfolgt wird, sollten die…
Für den Erfolg einer Verbandsklage ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Verbraucher über diese informiert werden. Qualifizierte Einrichtungen sollten…
Die Mitgliedstaaten sollten qualifizierte Einrichtungen dazu verpflichten, zur Begründung von Verbandsklagen auf Abhilfe ausreichende Informationen zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.