Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten, die einen Opt-in-Mechanismus vorsehen, sollten verlangen können, dass einige Verbraucher die Möglichkeit zum Opt-in vor der Erhebung einer Verbandsklage auf Abhilfe in Anspruch nehmen, solange für andere Verbraucher die Möglichkeit zum Opt-in auch nach der Erhebung der Verbandsklage besteht.
Die Mitgliedstaaten legen Vorschriften dazu fest, auf welche Weise und in welchem Stadium einer Verbandsklage auf Abhilfeentscheidungen die einzelnen von einer…
Im Interesse einer ordnungsgemäßen Rechtspflege und zur Vermeidung von unvereinbaren Entscheidungen sollte jedoch ein Opt-in-Mechanismus bei einer Verbandsklage…
Nach Erhebung einer Verbandsklage sollten die von einer Verbandsklage auf Abhilfe betroffenen Verbraucher ausreichend Gelegenheit haben, ihren Willen zu äußern,…
Äußern Verbraucher ausdrücklich oder stillschweigend ihren Willen, bei einer Verbandsklage auf Abhilfe unabhängig davon, ob bei dieser Verbandsklage die…
Die Mitgliedstaaten sollten qualifizierte Einrichtungen dazu verpflichten, zur Begründung von Verbandsklagen auf Abhilfe ausreichende Informationen zur…
Unbeschadet der Verpflichtung der qualifizierten Einrichtungen Informationen bereitzustellen, sollten die betroffenen Verbraucher über die laufende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.