Gesetze
Gesetz wird geladen …
Äußern Verbraucher ausdrücklich oder stillschweigend ihren Willen, bei einer Verbandsklage auf Abhilfe unabhängig davon, ob bei dieser Verbandsklage die Möglichkeit eines Opt-in- oder Opt-out-Mechanismus‘ besteht, von einer qualifizierten Einrichtung repräsentiert zu werden, so sollte es ihnen nicht mehr möglich sein, bei anderen Verbandsklagen aus demselben Klagegrund gegen denselben Unternehmer repräsentiert zu werden oder eine Einzelklage wegen desselben Klagegrunds gegen denselben Unternehmer zu erheben. Dies sollte jedoch nicht gelten, wenn ein Verbraucher, der ausdrücklich oder stillschweigend seinen Willen geäußert hat, bei einer Verbandsklage auf Abhilfe repräsentiert zu werden, sich im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zu einem späteren Zeitpunkt aus dieser Verbandsklage zurückzieht, zum Beispiel wenn er zu einem späteren Zeitpunkt einen Vergleich ablehnt.
Die Mitgliedstaaten legen Vorschriften fest, um sicherzustellen, dass Verbraucher, die ausdrücklich oder stillschweigend ihren Willen geäußert haben, sich in…
Nach Erhebung einer Verbandsklage sollten die von einer Verbandsklage auf Abhilfe betroffenen Verbraucher ausreichend Gelegenheit haben, ihren Willen zu äußern,…
Im Interesse einer ordnungsgemäßen Rechtspflege und zur Vermeidung von unvereinbaren Entscheidungen sollte jedoch ein Opt-in-Mechanismus bei einer Verbandsklage…
Unbeschadet der Verpflichtung der qualifizierten Einrichtungen Informationen bereitzustellen, sollten die betroffenen Verbraucher über die laufende…
Die Mitgliedstaaten, die einen Opt-in-Mechanismus vorsehen, sollten verlangen können, dass einige Verbraucher die Möglichkeit zum Opt-in vor der Erhebung einer…
Erhebt eine qualifizierte Einrichtung eine Verbandsklage, so sollte sie dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde hinreichende Angaben zu den von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.