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Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Effizienz sollten die Mitgliedstaaten nach Maßgabe des nationalen Rechts den Verbrauchern ebenfalls die Möglichkeit einräumen können, nach dem Erlass einer Abhilfeentscheidung unmittelbar und ohne Anforderungen bezüglich eines vorherigen Beitritts Nutzen aus dieser Abhilfeentscheidung ziehen zu können.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verbraucher aufgrund einer Abhilfeentscheidung Anspruch darauf haben, dass ihnen die in diesen Abhilfeentscheidungen…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde eines Mitgliedstaats über das…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften zu Fristen, wie Verjährungsfristen oder andere Fristen für die Ausübung eines Rechts auf Abhilfe, innerhalb deren der…
Die Mitgliedstaaten, die einen Opt-in-Mechanismus vorsehen, sollten verlangen können, dass einige Verbraucher die Möglichkeit zum Opt-in vor der Erhebung einer…
Die Mitgliedstaaten sollten Mechanismen einrichten können, um Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber…
In den Abhilfeentscheidungen sollten die einzelnen Verbraucher oder zumindest die Gruppe von Verbrauchern genannt werden, denen die in diesen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.