Erwägungsgrund 41 32014L0017
Aus der Verbraucherforschung geht deutlich hervor, wie wichtig eine einfache und verständliche Sprache für Informationen an die Verbraucher ist. Daher werden im ESIS-Merkblatt nicht unbedingt die in dieser Richtlinie definierten Rechtsbegriffe verwendet, sie haben jedoch die gleiche Bedeutung.